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Die Höhe der Kosten für ein erstes Beratungsgespräch richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie nach dem Streitwert.

Für Tätigkeiten über eine Erstberatung hinaus richtet sich die Höhe der Vergütung für anwaltliche Dienstleistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses bestimmt die Höhe der Vergütung des Anwalt nach Gegenstandswert und Art der anwaltlichen Tätigkeit. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir gerne die Korrespondenz mit der Versicherung.